ARGE Verkehrsrecht

Jahrelange Erfahrung in der Abwicklung von Unfallfolgen und der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und Verkehrsordnungswidrigkeiten. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein.



Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinn sowohl das Straßenverkehrsrecht als auch das Luftfahrtrecht, das Eisenbahnrecht, das Recht über den Verkehr auf Wasserstraßen sowie das Seerecht. Der Begriff Verkehrsrecht wird im üblichen Sprachgebrauch jedoch nur auf den Straßenverkehr bezogen. Es umfasst mehrere Teilbereiche wie das Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (z. B. Haftung bei Unfällen), das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.), das Fahrerlaubnisrecht und Zulassungsrecht.

Das Verkehrsrecht wird als typisches Ordnungsrecht durch das Bundesrecht bestimmt. Geregelt wird das Verkehrsrecht durch die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Wir vertreten und beraten Sie gerne u.a. in folgenden Bereichen:



Nutzungsausfall

Bei Verwicklung in einen Unfall besteht Anspruch auf einen Mietwagen für den Zeitraum der Instandsetzung eines geschädigten Fahrzeugs.



Schmerzensgeld

Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld nach einem Unfall mit einem anderen.



Schadenersatz

Schadensersatzansprüche gegenüber einem Unfallbeteiligten bzw. gegenüber der Haftpflichtversicherung können nach einem Unfall geltend gemacht werden. Sie haben Anspruch auf Beratung durch einen eigenen Rechtsanwalt. Lassen Sie sich nicht abspeisen von der gegnerischen Versicherung. Die Versicherung hat nur ihren eigenen Vorteil im Sinn! Lassen Sie sich beraten!



Unfallregulierung

Zu den Aufgaben eines Anwalts für Verkehrsrecht gehört u.a. die Unfallregulierung. Dabei geht es hauptsächlich um die Abwicklung der aus einem Verkehrsunfall resultierenden Ansprüche und um die Frage, wer von wem wie viel verlangen kann.



Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen

Auch wer äußerst sorgsam am Strassenverkehr teilnimmt, kann schnell Verkehrsvorschriften übertreten: viele Verstöße kommen aufgrund von Unaufmerksamkeit, also fahrlässig, zustande. Schneller als man denkt, können dabei etliche Punkte in Flensburg angesammelt werden. Aber nicht jede polizeiliche Feststellung ist richtig: fehlerhafte Aufstellung, mangelhafte Messgeräte, falsche Eichung, Fehlmessungen - alles das kann der Grund für ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sein. Wir kennen die immer wieder vorkommenden Fehler. Einen Bußgeldbescheid sollten Sie daher nicht einfach hinnehmen.

Ein eingeleitetes Verkehrsstrafverfahren ist noch viel unangehmer als ein Bußgeldverfahren. Bei einer Verurteilung im Verkehrsstrafverfahren droht häufig nämlich die Einziehung des Führerschein mit anschliessender monatelanger Sperrfrist für die Wiedererteilung - auch das nicht nur bei vorsätzlichen Taten, sondern auch Fahrlässigkeit, z.B. bei fahrlässigen Trunkenheitsfahrten. Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch bevor der Führerschein weg. Häufig kann Ihnen der Anwalt helfen!




Führerschein

Sie haben Ihren Führerschein verloren oder befürchten, ihn in einem laufenden Verfahren zu verlieren? Wir können Ihnen helfen. Setzen Sie sich schnell mit dem Anwalt Ihres Vertrauens in Verbindung, bevor Sie sich gegenüber Polizei oder Straßenverkehrsbehörden äußern.

Hilfe sollten Sie aber auch in Anspruch nehmen, wenn der Führerschein bereits weg ist und das Gericht eine Sperrzeit für die Wiedererteilung des Führerscheins angeordnet hat. Häufig wird die Straßenverkehrsbehörde vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis die MPU, die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, verlangen. Gehen Sie nicht unvorbereitet in ein derartiges Verfahren hinein.