Sozialrecht allgemein

Das Sozialrecht ist viel mehr als nur eine Ansammlung von Paragraphen. Sie ist eine im Gesetz verankerte soziale Sicherheit und gesellschaftliche Teilhabe, orientiert am Ziel sozialer Gerechtigkeit. Gleichzeitig ist es Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg und sozialen Frieden in unserem Land. Im Sozialrecht werden im Wesentlichen die Ansprüche und Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, aus dem Versorgungs- und Fürsorgerecht, geregelt. Leistungen aus der Sozialversicherung setzen dann ein, wenn

aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Alter die Arbeitskraft zeitweise oder auf Dauer nicht mehr für eine berufliche Tätigkeit eingesetzt werden kann. Sie umfassen zur finanziellen Absicherung: Arbeitslosengeld, Krankengeld, Altersrenten, Renten bei eingeschränktem Leistungsvermögen auf Dauer oder Zeit (Renten wegen Erwerbsminderung), aber auch Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit wie die medizinische Versorgung und Rehabilitation.

Wir vertreten und beraten Sie gerne u.a. in folgenden Bereichen:



Schwerbehindertenrecht

Leistungen des Schwerbehindertenrechts zählen zu den Ansprüchen aus dem Versorgungs- und Fürsorgerecht sowie Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II.



Sozialhilfe

Sozialhilfe ist eine öffentlich-rechtliche Sozialleistung. Sie hat im System der sozialen Sicherheit die Funktion des untersten Auffangnetzes.

Das Bürgergeld soll Menschen, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind, den Lebensunterhalt sichern und sie in Beschäftigung bringen. Es hat zum Beginn des Jahres 2023 mit weiteren Verbesserungen zum 01.07.2023 das frühere Arbeitslosengeld II abgelöst.



Lastenausgleich

Das Lastenausgleichsgesetz hatte zum Ziel, Deutschen, die infolge des Zweiten Weltkrieges und seiner Nachwirkungen Vermögensschäden oder besondere andere Nachteile erlitten hatten, teilweise finanziellen Schadensersatz zu leisten.



Erwerbsminderung

Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag.