Das Sozialrecht ist viel mehr als nur eine Ansammlung von Paragraphen. Sie ist eine im Gesetz verankerte soziale Sicherheit und gesellschaftliche Teilhabe, orientiert am Ziel sozialer Gerechtigkeit. Gleichzeitig ist es Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg und sozialen Frieden in unserem Land. Im Sozialrecht werden im Wesentlichen die Ansprüche und Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, aus dem Versorgungs- und Fürsorgerecht, geregelt. Leistungen aus der Sozialversicherung setzen dann ein, wenn |
aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Alter die Arbeitskraft zeitweise oder auf Dauer nicht mehr für eine berufliche Tätigkeit eingesetzt werden kann. Sie umfassen zur finanziellen Absicherung: Arbeitslosengeld, Krankengeld, Altersrenten, Renten bei eingeschränktem Leistungsvermögen auf Dauer oder Zeit (Renten wegen Erwerbsminderung), aber auch Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit wie die medizinische Versorgung und Rehabilitation.
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