Rechtsberatung ist nicht kostenlos - sie ist eine Dienstleistung, die von jedem Anwalt nur gegen Bezahlung angeboten werden kann.
Bei der Berechnung seiner Gebühren ist der Rechtsanwalt an gesetzliche Vorschriften gebunden. Maßgeblich ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei gerichtlichen Verfahren richten sich die Anwaltsgebühren wie auch die Gerichtskosten nach dem jeweiligen Wert des Streitgegenstandes (Geschäftswert, Gegenstandswert, Streitwert), der letztlich vom Gericht verbindlich festgesetzt wird. Ausgenommen sind gerichtliche Verfahren im Bereich des Sozialrechts und bei Straf- und Bußgeldsachen - hier gelten im RVG bestimmte Rahmengebühren. Über die gesetzlichen Gebühren hinausgehende Gebühren bedürfen der Vereinbarung.
Für außergerichtliche Tätigkeiten bemisst sich das Anwaltshonorar nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Bearbeitung und Bedeutung der Sache für den Mandanten. Meist ergibt sich auch hier der Gegenstandswert bereits aus dem tatsächlichen Wert des Anspruchs.
Die Gebühren für eine Erstberatung sind - auch bei höheren Gegenstandswerten - durch das RVG auf max. 190 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer, insgesamt also 226.10 EUR begrenzt. Für eine (einmalige) Erstberatung ohne weitere Tätigkeit gegenüber Dritten zahlen Sie also auf keinen Fall mehr als 226.10 EUR.
Beratungs- und Prozeßkostenhilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen kann |
Ihnen auch ein Anspruch auf Bewilligung von Beratungshilfe für außergerichtliche Tätigkeit) oder Prozeßkostenhilfe (in gerichtlichen Verfahren ausser Strafverteidigung) zustehen. In diesen Fällen zahlt der Staat an Ihrer Stelle Gebühren an den Anwalt. Einen Beratungshilfeschein können Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen. Wenn Sie Ihrem Anwalt den Beratungshilfeschein vorlegen, müssen Sie an den Anwalt nur noch eine Gebühr von 15 EUR zahlen. Prozeßkostenhilfe wird Ihr Anwalt für Sie im Rahmen des geplanten Prozesses bei Gericht beantragen. Die Prozeßkostenhilfe kann Ihnen das Gericht - abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen - mit oder ohne Ratenzahlung bewilligen.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich um die anfallenden Kosten meist überhaupt keine Gedanken zu machen. Wir werden für Sie mit der Versicherung klären, ob und in welchem Umfang der Versicherungsschutz zum Tragen kommt.
Fragen Sie uns schon zu Beginn der Beratung nach den voraussichtlichen Kosten.
Über eMail kann eine Beratung eingeleitet werden. Wir führen jedoch keine Internet-Beratung durch. Eine sinnvolle Interessenwahrnehmung ist davon abhängig, dass die Voraussetzungen eines geltend zu machenden Anspruchs oder der Abwehr zu Unrecht geltend gemachter Ansprüche eingehend geprüft werden. Das ist letztlich nur in einem persönlichen Gespräch möglich. Aber auch dazu fragen Sie uns einfach per Mail oder - noch besser - telefonisch. |