Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen

Auch wer äußerst sorgsam am Strassenverkehr teilnimmt, kann schnell Verkehrsvorschriften übertreten: viele Verstöße kommen aufgrund von Unaufmerksamkeit, also fahrlässig, zustande. Schneller als man denkt, können dabei etliche Punkte in Flensburg angesammelt werden. Aber nicht jede polizeiliche Feststellung ist richtig: fehlerhafte Aufstellung, mangelhafte Messgeräte, falsche Eichung, Fehlmessungen - alles das kann der Grund für ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sein. Wir kennen die immer wieder vorkommenden Fehler. Einen Bußgeldbescheid sollten Sie daher nicht einfach hinnehmen.

Ein eingeleitetes Verkehrsstrafverfahren ist noch viel unangehmer als ein Bußgeldverfahren. Bei einer Verurteilung im Verkehrsstrafverfahren droht häufig nämlich die Einziehung des Führerschein mit anschliessender monatelanger Sperrfrist für die Wiedererteilung - auch das nicht nur bei vorsätzlichen Taten, sondern auch Fahrlässigkeit, z.B. bei fahrlässigen Trunkenheitsfahrten. Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch bevor der Führerschein weg. Häufig kann Ihnen der Anwalt helfen!