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Verstöße gegen das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) ziehen sehr häufig harte Strafen nach sich. Meist liegen auch seitens der Ermittlungsbehörden sehr umfangreiche Ermittlungen im In- und Ausland vor. Aus der Erfahrung mit derartigen Verfahren ist es aus meiner Sicht dringend erforderlich, sich möglichst frühzeitig nach Verdacht oder Kenntnis der Einleitung von Ermittlungs- oder Strafverfahren mit einem in BtM-Sachen erfahrenen Rechtsanwalt als Verteidiger in Verbindung zu setzen.
Dabei ist es gleichgültig, ob Ihnen Straftaten wegen
1. Herstellung, Einfuhr, Besitz und/oder Handel von Drogen/Betäubungsmitteln oder 2. des Führens von Kraftfahrzeugen unter Drogeneinfluss
vorgeworfen werden. Bei Führerscheininhabern sind neben den möglichen sonstigen Strafen stets auch mögliche Folgen hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinbehörde zu bedenken, sofern Konsum behauptet wird oder vorliegt.
Ich nehme auch kurzfristig persönlichen Kontakt mit Ihnen auf, falls Sie bereits in Untersuchungshaft sind.
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