Die ab 1. Januar 2023 geltende Düsseldorfer Tabelle ist veröffentlicht worden - mit erheblichen Änderungen! Sowohl Unterhaltsberechtigte als auch Unterhaltsverpflichtete sollten sich umgehend informieren, in welcher Höhe der Unterhalt im kommenden Jahr gezahlt werden. Für viele Unterhaltspflichtige wird sich aufgrund dieser Tabelle eine - wenn auch geringfügige - Entlastung ergeben.
Die Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier
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Die Eingangsstufe der Düsseldorfer Tabelle geht seit 2018 nicht mehr "bis 1.500 EUR", sondern "bis 1.900 EUR". Damit änderten sich auch die vom-Hundert-Sätze für die Berechnung des Unterhalts. Hier werden bei alten Unterhaltstiteln häufig Umrechnungen erforderlich sein. Bei der Neuberechnung sind wir gern behilflich.
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