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Das wohl am häufigsten strittige Thema im Familienrecht ist der Unterhalt, insbesondere der Kindesunterhalt. Der nichtbetreuende Elternteil ist entsprechend seiner Leistungsfähigkeit grundsätzlich verpflichtet, Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zu zahlen. Die Höhe dieses Unterhaltes richtet sich nahezu ausschliesslich allein nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, unabhängig davon, ob eine gemeinsame elterliche Sorge besteht. Die Gerichte richten sich bei der Berechnung des Kindesunterhaltes in aller Regel nach der Düsseldorfer Tabelle, auch wenn diese keine Gesetzeskraft hat.
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